Olaf Loock, Mitarbeiter von SCHEU-DENTAL, erhielt nach seiner Wahl in den Wahlvorstand für die Betriebsratswahl die Kündigung. Archivfoto: Hendrik Klein

SCHEU-DENTAL: Wahlvorstand gewählt

Zuletzt geändert: 4. Mai 2026Von

IG Metall behält sich Strafantrag vor

Von Hendrik Klein

Der Streit um die von der Belegschaft gewünschte Wahl eines Betriebsrats bei der Iserlohner Firma SCHEU-DENTAL geht in die nächste Runde. Zur Versammlung für die Bildung eines Wahlvorstandes hatten sich laut IG Metall mehr als 100 Beschäftigte des Unternehmens eingefunden. Mit großer Mehrheit gewählt wurden ein dreiköpfiger Wahlvorstand sowie zwei Ersatzmitglieder. Fabian Ferber, 1. Bevollmächtigter der IG Metall im Märkischen Kreis: „Alle Kandidaten haben mehr als 80 Stimmen erreicht, es wurde geheim abgestimmt. Damit genießen alle Gewählten gemäß § 15 Abs. 3b Kündigungsschutzgesetz besonderen Kündigungsschutz.“

Kündigung nach der Wahl

Gewählt wurde war auch Olaf Loock, der von der Geschäftsführung freigestellt worden war, weil er mit federführend für die beabsichtigte Bildung der Arbeitnehmervertretung ist. Der 56-Jährige Iserlohner, seit mehr als 25 Jahren im Dienst des Medizintechnik-Herstellers, erhielt daraufhin seine fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung. „Die werden wir selbstverständlich juristisch angreifen. Der Kollege bekommt von uns jede Unterstützung“, so Fabian Ferber. Das rigorose Vorgehen des Iserlohner Unternehmens gegen die beabsichtigte Bildung einer Arbeitnehmervertretung war sogar Gegenstand der Reden bei der Maikundgebung in Lüdenscheid.

BR-Wahl in sechs Wochen

IG Metall und Wahlvorstand bereiten nun unverzüglich die Wahl des Betriebsrates vor. „Dazu fordern wir den Arbeitgeber zunächst auf, uns die Wählerlisten mit den Namen aller Beschäftigten auszuhändigen“, erläutert der IG Metall-Funktionär das weitere Vorgehen. Danach erfolge die Schulung der Mitglieder sowie der Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes. Die Betriebsratswahl bei SCHEU-DENTAL könnte dann in gut sechs Wochen über die Bühne gehen.

Noch nicht entschieden, so Ferber, sei die Frage, ob die Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber Strafantrag wegen der Behinderung der Betriebsratswahl stellt. „Das behalten wir uns aber nach wie vor. Jetzt geht es einmal darum, den gewählten Wahlvorstands-Mitglieder alle erforderliche Hilfe angedeihen zu lassen.“