Polizei schießt auf Rottweiler
(ots). Bei einem Polizeieinsatz wegen Hausfriedensbruchs an einem Steinbruch in Neuenrade kam es zu einem Schusswaffengebrauch gegen einen Rottweiler. Gegen 12.45 Uhr stellten die Beamten laute Musik auf dem eingezäunten Gelände fest, auf das sich bereits am Wochenende Personen widerrechtlich Zutritt verschafft hatten. Um sie des Platzes zu verweisen, gingen die Polizisten auf das Gelände. Dort stürmte ein nicht angeleinter Rottweiler auf sie zu, der auch auf Zuruf der Halterin nicht reagierte. Die Polizisten gingen beim Heranstürmen des Tieres von einer Gefahr für sich aus und machten von ihrer Dienstwaffe Gebrauch. Sie trafen das Bein des Tieres, das zur tiermedizinischen Versorgung in Behandlung gegeben wurde.
Schussabgabe nur in Ausnahmesituation
Grundsätzlich gilt für Polizeieinsätzte: Der Gebrauch der Schusswaffe – auch gegen Tiere – ist für Polizeibeamte immer nur das letzte Mittel. Polizisten sind geschult im Umgang mit der Dienstwaffe und müssen jeden einzelnen Schuss sorgsam abwägen. Eine Schussabgabe ist eine Ausnahmesituation und hat Folgen. Daher wird die Dienstwaffe von Polizeibeamten nicht leichtfertig genutzt. Im Folgenden wird nun geprüft, ob Verstöße gegen die Pflichten der Hundehalterin vorliegen. Die insgesamt sechs Personen, die sich auf dem Gelände befanden, erhielten einen Platzverweis. Ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs wurde eingeleitet.


