{"id":24060,"date":"2026-01-26T13:00:20","date_gmt":"2026-01-26T11:00:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mk-journal.de\/?p=24060"},"modified":"2026-01-26T13:00:42","modified_gmt":"2026-01-26T11:00:42","slug":"73-millionen-euro-fuer-bildung-und-teilhabe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.mk-journal.de\/index.php\/2026\/01\/26\/73-millionen-euro-fuer-bildung-und-teilhabe\/","title":{"rendered":"7,3 Millionen Euro f\u00fcr Bildung und Teilhabe"},"content":{"rendered":"<p><strong>(pmk). <\/strong>Im M\u00e4rkischen Kreis wurden im Jahr 2025 Familien mit geringem Einkommen mit mehr als 7,3 Millionen Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterst\u00fctzt. Das bedeutet im Vergleich zum Jahr 2024 eine Steigerung von knapp neun Prozent. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen k\u00f6nnen finanzielle Unterst\u00fctzung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten. Anspruchsberechtigt sind sie, wenn sie Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), der Sozialhilfe (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dem Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.<\/p>\n<p><strong>12.000 leistungsberechtigte Kinder<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag ist der M\u00e4rkische Kreis zust\u00e4ndig. Hier wurden die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 2025 noch einmal deutlich st\u00e4rker nachgefragt als in den Vorjahren. F\u00fcr die ca. 12.000 leistungsberechtigten Kinder der Wohngeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsempf\u00e4nger wurden insgesamt 3,3 Millionen Euro f\u00fcr die einzelnen Leistungskomponenten des BuT ausgezahlt. In den vergangenen drei Jahren hat sich die Zahl der leistungsberechtigten Kinder fast verdoppelt. Dies spiegelt sich auch in den Ausgaben wider. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 18.700 Antr\u00e4ge beim M\u00e4rkischen Kreis ein. Im Vorjahr waren es 15.400 Antr\u00e4ge.<\/p>\n<p><strong>Weiterer Anstieg erwartet<\/strong><\/p>\n<p>Die Kreisverwaltung geht dennoch davon aus, dass nicht alle Berechtigten die Leistungen f\u00fcr die soziale und kulturelle Teilhabe in Anspruch nehmen und erwartet einen weiteren Anstieg der Antr\u00e4ge. Ein m\u00f6glicher Grund: Das gesellschaftliche Umfeld geht teilweise nicht respektvoll mit Sozialleistungsbeziehenden um. F\u00fcr diesen Fall besteht die M\u00f6glichkeit einer zweckgebundenen Kostenerstattung im Einzelfall.<\/p>\n<p><strong>Soziale Bindungsf\u00e4higkeit wird gef\u00f6rdert<\/strong><\/p>\n<p>Kinder und Jugendliche sollten diese Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe nutzen. Durch diese Aktivit\u00e4ten wird die soziale Bindungsf\u00e4higkeit gef\u00f6rdert. Es werden Kontakte zu Gleichaltrigen aufgebaut und die Kinder lernen, sich in Gemeinschaftsstrukturen einzufinden und sich zu engagieren. Im Gegensatz zu den anderen BuT-Leistungen sind hier nur Kinder unter 18 Jahren anspruchsberechtigt. Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag m\u00fcssen die BuT-Leistungen jeweils beantragen. Antr\u00e4ge k\u00f6nnen online \u00fcber das Serviceportal auf der Internetseite des M\u00e4rkischen Kreises eingereicht werden: \u00a0<a href=\"https:\/\/www.maerkischer-kreis.de\/soziales\/bildung-teilhabe\">https:\/\/www.maerkischer-kreis.de\/soziales\/bildung-teilhabe<\/a> . F\u00fcr R\u00fcckfragen steht Frau Fr\u00f6hling, Telefon 02352\/966-7110, E-Mail: <a href=\"mailto:but@maerkischer-kreis.de\">but@maerkischer-kreis.de<\/a> zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>Weitere Infos beim Jobcenter<\/strong><\/p>\n<p>Wer B\u00fcrgergeld vom Jobcenter erh\u00e4lt, findet weitergehende Informationen auf den Internetseiten des Jobcenters MK. Die Leistungen m\u00fcssen \u2013 mit Ausnahme der Lernf\u00f6rderung \u2013 hier nicht mehr separat beantragt werden. Das Jobcenter hat 2025 f\u00fcr die ca. 10.000 Leistungsberechtigten \u00fcber vier Millionen Euro f\u00fcr BuT-Leistungskomponenten ausgezahlt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(pmk). 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