{"id":25175,"date":"2026-03-27T10:41:24","date_gmt":"2026-03-27T08:41:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mk-journal.de\/?p=25175"},"modified":"2026-03-27T10:41:24","modified_gmt":"2026-03-27T08:41:24","slug":"drei-masernfaelle-in-kierspe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.mk-journal.de\/index.php\/2026\/03\/27\/drei-masernfaelle-in-kierspe\/","title":{"rendered":"Drei Masernf\u00e4lle in Kierspe"},"content":{"rendered":"<p>(pmk). Im M\u00e4rkischen Kreis hat es im vergangenen Jahr nicht einen Fall von Masern gegeben. Jetzt sind dem Kreisgesundheitsamt insgesamt drei klinisch best\u00e4tigte F\u00e4lle gemeldet worden \u2013 in Kierspe. Das best\u00e4tigt der M\u00e4rkische Kreis. Drei der an der sehr ansteckenden Infektionskrankheit erkrankten Personen (Kinder) sind dem zust\u00e4ndigen Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin des Kreises bekannt. Alle Erkrankten hatten keinen wirksamen Impfschutz.<\/p>\n<p><strong>Wo gibt es Masern-F\u00e4lle?<\/strong><\/p>\n<p>Bisher beschr\u00e4nken sich die Masernf\u00e4lle auf die Stadt Kierspe. Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesst\u00e4tten sind nicht von einschr\u00e4nkenden Ma\u00dfnahmen betroffen. Das Kreisgesundheitsamt rechnet mit nachfolgenden Erkrankungsf\u00e4llen.<\/p>\n<p><strong>Wie kann man sich sch\u00fctzen?<\/strong><\/p>\n<p>Wie der Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin mitteilt, ist der sinnvollste Schutz vor einer Ansteckung die Kontrolle und Erg\u00e4nzung des eigenen Impfschutzes gegen Masern. Sollte die Erkrankung bereits durchlaufen worden sein, ist eine lebenslange Immunit\u00e4t anzunehmen. Der Impfschutz besteht aus zwei Kombinationsimpfungen Masern \/ Mumps\/ R\u00f6teln (MMR) und gegebenenfalls Varizellen im Abstand von mindestens vier Wochen.<\/p>\n<p>F\u00fcr nach 1970 geborene Erwachsene ohne durchlebte Masernerkrankung und ohne dokumentierte Impfung gilt die Empfehlung der St\u00e4ndigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts, eine einzelne MMR-Impfung nachzuholen.<\/p>\n<p><strong>Wie geht man mit Erkrankten um?<\/strong><\/p>\n<p>Sollten Erkrankungen in einer Gemeinschaftseinrichtung auftreten, w\u00fcrden Kontaktpersonen ohne ausreichenden Impfschutz oder dokumentierter fr\u00fcherer Erkrankung f\u00fcr mindestens 14 Tage nach Kontakt zum Erkrankten ausgeschlossen oder einem T\u00e4tigkeitsverbot unterliegen. Kontaktpersonen ohne ausreichenden Immunschutz innerhalb eines gemeinsamen Haushalts w\u00fcrden f\u00fcr 21 Tage nach Beginn der Infekti\u00f6sit\u00e4t des Quellfalls von einem Ausschluss oder T\u00e4tigkeitsverbot betroffen sein.<\/p>\n<p><strong>Wie verl\u00e4uft die Krankheit?<\/strong><\/p>\n<p>Die Masern beginnen mit grippeartigen Symptomen, Fiebersch\u00fcben und Lichtempfindlichkeit von zwei bis vier Tagen Dauer. Danach tritt im Kopfbereich beginnend r\u00f6tlich-brauner Ausschlag auf. Eine Ansteckungsf\u00e4higkeit kann bereits f\u00fcnf Tage vor Beginn des Ausschlags bestehen und vier Tage nach Ausbruch des Ausschlags fortbestehen. Die Viruserkrankung ist hochinfekti\u00f6s. Die Tr\u00f6pfchen k\u00f6nnen auch \u00fcber die Raumluft \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p><strong>Welche Risiken bestehen bei einer Erkrankung?<\/strong><\/p>\n<p>Die oft als Kinderkrankheit verharmlosten Masern stellen eine gef\u00e4hrliche Infektionserkrankung dar. M\u00f6glich ist neben einer bakteriellen Infektion mit Lungenentz\u00fcndung, Mittelohrentz\u00fcndung und einer bis zu drei Jahren fortdauernden Immunschw\u00e4che.<\/p>\n<p>Besonders gef\u00e4hrlich ist das Auftreten einer Gehirnentz\u00fcndung (Masern-Enzephalitis), die manchmal mit einer Hirnhautentz\u00fcndung (Masern-Meningoenzephalitis) verbunden ist. Die Sterberate liegt hier bei 20 Prozent, andere tragen meistens dauerhafte Gehirnsch\u00e4den davon. Die seltene, aber am meisten gef\u00fcrchtete Komplikation, ist die immer t\u00f6dlich verlaufende \u201esubakute sklerosierende Panenzephalitis\u201c (SSPE). Von dieser erst vier bis zehn Jahre nach der Infektion auftretenden Entz\u00fcndung des Zentralnervensystems k\u00f6nnen besonders Kinder in den ersten f\u00fcnf Lebensjahren sowie Erwachsene ab dem 20. Lebensjahr betroffen sein.<\/p>\n<p><strong>Was tun, wenn Masern festgestellt werden?<\/strong><\/p>\n<p>Bei Masern bestehen gesetzliche Meldepflichten gegen\u00fcber dem Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin des Kreises. Krankheit und Krankheitsverdacht m\u00fcssen vom behandelnden Arzt umgehend gemeldet werden. Auch die Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen sind bei Ausbruch der Krankheit und bereits bei einem Verdacht in jedem einzelnen Fall zur namentlichen Meldung an das Kreisgesundheitsamt verpflichtet. Datenschutzrechtliche Bestimmungen gelten in diesem Zusammenhang nicht.<\/p>\n<p><strong>Die Vorstellung in einer Hausarztpraxis oder Kinderarztpraxis mit verd\u00e4chtigen Krankheitssymptomen darf nicht ohne vorherige telefonische Absprache mit der Arztpraxis erfolgen. Um eine Ansteckung anderer Praxisbesucher zu vermeiden, sind die Besuchsbedingungen der Arztpraxis zu befolgen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(pmk). 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