
Auf Großplakaten werben Iserlohns Bürgermeister Michael Joithe und Herausforderin Burcu Öcaldi um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler. Foto: Hendrik Klein
321.067 dürfen ihre Stimme abgeben
Alle Infos zur Kommunalwahl
Von Hendrik Klein
Landrat, Kreistag, Bürgermeister, Stadt- oder Gemeinderat: Am Sonntag, 14. September, sind die Wählerinnen und Wähler bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen wieder zur Stimmabgabe aufgefordert. Sie haben vier Stimmen zu vergeben. Die Stadt Iserlohn hat auf ihrer Internetseite alle wichtigen Informationen für den Urnengang zusammengestellt. 321.067 Wahlberechtigten aus dem Märkischen Kreis sind zur Stimmabgabe aufgefordert.
Was wird gewählt?
Im Märkischen Kreis werden der Landrat und der Kreistag neu gewählt. In die Vertretung des Märkischen Kreises werden 64 Mitglieder – davon 32 in Wahlbezirken – gewählt. In Iserlohn liegen 7 der insgesamt 32 Kreiswahlbezirke. In den 32 Kreistagswahlbezirken stellen sich insgesamt 296 Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl – 57 von der CDU, 35 von der SPD, 34 von Bündnis 90/die Grünen, 33 von der FDP, 32 von der UWG, 34 von DIE LINKE, 37 von der AfD, 32 von Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) sowie zwei von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) Kierspe.
Marco Voge tritt nicht mehr an
Um die Nachfolge des nicht mehr antretenden Landrats Marco Voge aus Balve bewerben sich Ralf Schwarzkopf aus Lüdenscheid für die CDU, Kai Krause aus Meinerzhagen für die FDP, Christian Kißler aus Altena für Die Linke und Alexander Schiekiera aus Iserlohn für die AfD. In Iserlohn wie in allen anderen kreisangehörigen Kommunen werden neben dem Landrat und dem Kreistag auch der Bürgermeister und der Stadtrat neu gewählt. Der Rat der Stadt Iserlohn besteht aus 50 Mitgliedern, von denen 25 direkt in Wahlbezirken gewählt werden. Die anderen 25 Mitglieder kommen über die Listen der Parteien in den Rat.
Sechs bewerben sich in Iserlohn
Auf den Wahlzetteln stehen 41 Namen von Kandidatinnen und Kandidaten, die in den Städten und Gemeinden das Bürgermeisterbüro beziehen möchten. Darunter sind sechs Frauen. Während in Herscheid, Meinerzhagen und Neuenrade jeweils nur ein Bürgermeisterkandidat antritt, sind es in der größten Stadt des Märkischen Kreises, Iserlohn, sechs. Auch in Halver (5), Menden (4) und Schalksmühle (4) haben die Bürgerinnen und Bürger mehrere Kandidaten zur Auswahl. Dort und überall wo mindestens drei Namen auf den Wahlzetteln stehen könnte es bei einem entsprechenden Wahlausgang zu einer Stichwahl kommen – ebenso natürlich auch bei der Landratswahl. Der Termin für die Stichwahlen ist Sonntag, 28. September.
Wer darf wählen?
Bei der Kommunalwahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutscher/Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Unionsbürger/Unionsbürgerin sind und am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 29. August 2025, im jeweiligen Wahlgebiet – d. h. in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis – ihre (Haupt-) Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, ohne eine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets zu haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
Grundsätzlich sind Sie immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wie wird gewählt?
Gewählt wird nach den Wahlrechtsgrundsätzen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Jeder Wähler hat für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, eine Stimme. Bei den Kreistags- und Stadtratswahlen werden jeweils die Wahlbezirksbewerber und die Reservelisten gewählt. Im Wahlbezirk ist derjenige Bewerber direkt gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat (einfache oder relative Mehrheitswahl).
Quotenverfahren
Für die Berechnung der Sitzverteilung im Kreistag bzw. im Stadtrat gilt das Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich. Auf diese Weise sollen – angesichts einer fehlenden Sperrklausel für die Rats- und Kreistagswahlen – Verzerrungen des Erfolgswertes abgegebener Stimmen zugunsten von Kleinstparteien oder -gruppierungen durch Aufrundungseffekte vermieden werden.
Mehr als die Hälfte der Stimmen nötig
Für die Wahl des Landrates und des Bürgermeisters gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der Wahl am 14. September 2025 die meisten Stimmen erhalten haben.
Wahlbenachrichtigung bis zum 24. August
Die Stimmabgabe ist am Wahltag im jeweils zuständigen Wahllokal oder bereits vorab per Briefwahl möglich. Das Startdatum für die Briefwahlbüros wird rechtzeitig mitgeteilt. Sie erhalten rechtzeitig vor dem Wahltag, voraussichtlich bis spätestens 24. August 2025, eine Wahlbenachrichtigung.
Wann wird gewählt?
Am Wahltag, 14. September, sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Wenn Sie diese Informationen in leicht verständlicher Sprache lesen möchten schauen Sie bitte hier: Infos in leichter Sprache. Informationen für sehbehinderte oder blinde Wählerinnen und Wähler finden Sie beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (BSVW). Dort erhalten Sie auch kostenlose Wahlhilfepakete mit Stimmzettelschablonen. Infos für sehbehinderte und blinde Menschen
Adresse | Öffnungszeiten Briefwahlbüros
Die Briefwahlbüros stehen ab dem 18.08.2025 zur Verfügung! |
Stadt Iserlohn Wahlamt Stadthaus Dröscheder Feld Max-Planck-Str. 5b 58638 Iserlohn Tel. 02371/217-1776 |
Montag bis Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 7.00 bis 12.00 Uhr Achtung: Freitag, 12. September 2025: 8.00 bis 15.00 Uhr Briefwahlbüros: |
Wahlamt rät zur Urnenwahl
Die Vorbereitungen für die Kommunalwahl am 14. September laufen im Wahlamt der Stadt Iserlohn auf Hochtouren. Ab Samstag, 16. August, werden die Wahlbenachrichtigungsschreiben den rund 65.000 Iserlohner Wahlberechtigten zugestellt.
Die Stadt Iserlohn richtet ab 18. August zwei Briefwahlbüros ein:
- im Stadthaus Dröscheder Feld, Max-Planck-Straße 5b (Erdgeschoss), 58638 Iserlohn, Öffnungszeiten: montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 7 Uhr bis 12 Uhr
- in der „Alten Post“, (Erdgeschoss), Theodor-Heuss-Ring 5, 58636 Iserlohn, Öffnungszeiten: montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 7 bis 12 Uhr
Briefwahlantrag
Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen wie folgt bei der Stadt Iserlohn anfordern:
- Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung ab Samstag, 16. August, unkompliziert über den aufgedruckten QR-Code, bis einschließlich Dienstag, 9. September, 10 Uhr, online über die Internetseite www.iserlohn.de der Stadt Iserlohn.
- Persönlich vom 18. August bis 12. September (15 Uhr), in den beiden Briefwahlbüros. Mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis und der ausgefüllten Briefwahlantrag, der mit der Wahlbenachrichtigung übersandt wird. Wer persönlich ins Briefwahlbüro kommt, kann sich die Briefwahlunterlagen dort aushändigen lassen oder gleich vor Ort wählen und den Postweg sparen.
- Persönlich durch eine schriftlich (auf der Wahlbenachrichtigung) bevollmächtigte Person. Soll diese Person die Briefwahlunterlagen auch ausgehändigt bekommen, muss sie auch für die Entgegennahme schriftlich bevollmächtigt sein. Ohne die zweite Vollmacht werden die Briefwahlunterlagen an die im Wahlscheinantrag angegebene Anschrift des/der Wahlberechtigten übersandt.
- Postalisch durch Übersenden des ausgefüllten Briefwahlantrages in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an: Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn.
Das Wahlamt bittet darum, die Postlaufzeiten zu beachten. Damit die Wahlunterlagen den Antragsstellenden noch rechtzeitig vor dem Wahltag zugesandt werden können, müssen die schriftlichen Briefwahlanträge bis zum 8. September beim Wahlamt vorliegen. Die elektronischen Anträge können bis zum 9. September, 10 Uhr, gestellt werden, danach ist kein Online-Antrag mehr möglich.
Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen, die postalisch oder elektronisch beantragt wurden, werden an die Meldeanschrift des/der Wahlberechtigten oder bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an diese Anschrift übersandt.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird mit dem Ausstellen des Wahlscheines im Wählerverzeichnis gesperrt. Wer sich danach doch dazu entschließen sollte, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen, kann dies dann nur gegen Vorlage des (Brief-)Wahlscheines tun.
Die Stadt Iserlohn bittet darum, sich bis zum 8. September mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen, wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht angekommen sind. Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl (13. September 2025, 12 Uhr) noch einen neuen Wahlschein ausstellen.
Wahlbenachrichtigungen und Wählerverzeichnis
Wer bis zum 28. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Team des Wahlamtes (Telefon: 02371/217–1776) in Verbindung setzen und nachprüfen lassen, ob er in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde.
Wer persönlich in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen möchte, kann dies in der Zeit vom 25. August bis 29. August beim Wahlamt im Stadthaus Dröscheder Feld an der Max-Planck-Straße 5b nach vorheriger Terminvereinbarung tun.