
Olaf Loock hat vor dem Iserlohner Arbeitsgericht einen Etappensieg erzielt. Foto: Hendrik Klein
Etappensieg vor dem Arbeitsgericht
Olaf Loock gewinnt gegen Scheu-Dental GmbH
Von Hendrik Klein
Etappensieg für Olaf Loock vor dem Iserlohner Arbeitsgericht. Der 56-jährige Iserlohner war mit seiner einstweiligen Verfügung auf Wiedereinstellung gegen seinen Arbeitgeber, die Scheu-Dental GmbH im Iserlohner Ortsteil Oestrich, erfolgreich. Zurück an seinen Arbeitsplatz kann er dennoch nicht, weil das Gericht erst eine Entscheidung über die ausgesprochene Kündigung in der Hauptsache treffen wird. Die Hauptverhandlung darüber ist für den 16. September terminiert.
Kündigung hat wenig Aussicht auf Bestand
Die Vorsitzende Richterin der Kammer stellte in der Verhandlung allerdings gleich mehrfach heraus, dass die ausgesprochene Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Direkt vorangegangen war ein Gütetermin, bei dem sich die streitenden Parteien nicht auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen konnten. Auch im weiteren Verlauf machte Olaf Loock deutlich, dass es ihm um eine Rückkehr an seinen Arbeitsplatz geht. Deshalb, so sein Anwalt, werde man die Arbeitskraft weiter anbieten. Die Freistellung seines Mandanten sei ebenso unwirksam wie dessen Kündigung, und es gebe einen Weiterbeschäftigungsanspruch.
Verstoß gegen Zugriffsberechtigung
Argument der Scheu-Dental-Geschäftsführung für die Freistellung sowie fristlose Kündigung des 56-Jährigen sei ein Verstoß gegen die Zugriffsberechtigungen des IT-Leiters auf die Mails von Mitarbeitenden gewesen. Das, so das Gegenargument von Olaf Loock und dessen Rechtsbeistand, sei für den Administrator technisch notwendig gewesen. Eine irgendwann einmal vom Arbeitgeber erklärte Beschränkung dieser Rechte vermochte auch das Gericht nicht zu erkennen.
Berufung in den Wahlvorstand
Eskaliert ist das Verhältnis zwischen dem Unternehmen und Olaf Loock, der 26 Jahre bei Scheu-Dental beschäftigt ist, nach dessen Ankündigung, einen Betriebsrat gründen zu wollen, im April. Daraufhin sei er sofort freigestellt worden, so der 56-Jährige. Direkt im Anschluss an seine Wahl in den Wahlvorstand für die Organisation der Arbeitnehmervertretung bei dem Medizintechnik-Hersteller sei ihm die fristlose Kündigung zugestellt worden. Der Wunsch, einen Betriebsrat zu gründen, sei bei den Beschäftigten erst durch die Übernahme des Unternehmens durch den neuen Arbeitgeber gewachsen.
Streit geht noch weiter
Bei der Verhandlung vor dem Iserlohner Arbeitsgericht wurde deutlich, dass die juristische Auseinandersetzung beider Parteien noch weitergehen dürfte. Nächste Instanz wäre das Landesarbeitsgericht in Hamm. Ungeachtet dessen wird die Wahl eines Betriebsrats bei der Scheu-Dental GmbH weiter vorangetrieben. Sie wird frühestens in sechs Wochen stattfinden. Für einen Sitz in der Arbeitnehmervertretung bewirbt sich dann auch Olaf Loock.

