Das Logo des "Projekt E": Polizeibeamte gehen in die 8. Klassen der weiterführenden Schulen im Märkischen Kreis .

Polizei startet in Schulen das „Projekt E“

Zuletzt geändert: 9. Juli 2026Von

Unfälle mit E-Scootern zuletzt deutlich gestiegen

(ots). Angesichts rapide steigender Unfallzahlen mit Kindern und Jugendlichen auf E-Scootern startet die Polizei Märkischer Kreis das „Projekt E“. Im kommenden Schuljahr besuchen die Gesetzeshüter alle achten Schulklassen im Märkischen Kreis. Die Polizei betrachtet den 700-prozentigen Zuwachs an Unfällen mit E-Scootern mit großer Sorge. Die Tendenz setzt sich fort. Gerade in den vergangenen Tagen gab es mehrere Unfälle mit verletzten Jugendlichen. Die Polizeibeamten stellen immer wieder eine große Wissenslücke zum Umgang mit den motorisierten Rollern fest. Die zählen als Kraftfahrzeuge und deshalb gelten auch besondere Regeln – und zwar auch für sogenannte „Kinder-E-Scooter“.

Prävention und Aufklärung

In den größeren Städten des Märkischen Kreises gibt es bereits häufiger Schwerpunkt-Einsätze. Polizeibeamte kontrollieren in den Innenstädten E-Scooter. Doch die Polizei setzt nun stärker und konsequent auf Prävention durch Aufklärung. Im Rahmen eines landesweiten Modellprojektes suchen Polizeibeamtinnen der Verkehrsunfallprävention/Opferschutz nach den Sommerferien die Klassen des achten Jahrgangs aller weiterführenden Schulen auf. Sie erklären Regeln, zeigen was passieren kann und beantworten Fragen. Das Ziel: Unfälle verhindern und ein Bewusstsein dafür schaffen, dass ein E-Scooter eben kein Spielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug ist.

Nutzer von E-Scootern sollten sich im Straßenverkehr mit den allgemeinen Regeln beschäftigen. Darüber hinaus gelten folgende Vorschriften:

Das Mindestalter:

Elektrokleinstfahrzeuge – so der offizielle Name – dürfen erst ab 14 Jahren im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden.

Keine Gehwege:

E-Scooter gehören auf den Radweg oder auf die Straße. Das Fahren auf dem Bürgersteig oder in Fußgängerzone ist absolut tabu und wird mit einem Bußgeld geahndet. Nur alleine: Es gilt die strikte Regel: Ein Roller, eine Person. Das beliebte Mitnehmen von Freunden auf dem Trittbrett ist verboten und extrem gefährlich, da sich das Bremsverhalten massiv verändert. Wie beim Auto: Für Jugendliche unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss erwischt wird, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern beschädigt unter Umständen auch seine Chance auf den späteren Autoführerschein. Straftaten im Straßenverkehr werden im Register vermerkt.

Keine Smartphones:

Wer während der Fahrt das Handy in der Hand hält, riskiert – genau wie beim Fahrrad oder Auto – ein empfindliches Bußgeld.