Altkleider ja – Müll nein!
Kreis warnt vor falscher Entsorgung
(pen). Seit Jahresbeginn ist es deutschlandweit Pflicht: Alttextilien müssen getrennt gesammelt werden. Ziel der Regelung ist es, das Wiederverwerten gut erhaltener Kleidung zu fördern und Textilien, die nicht mehr getragen werden können, zumindest einem Recycling zuzuführen. Die Berichterstattung über diese Vorgabe hat Bürgerinnen und Bürger im Ennepe-Ruhr-Kreis offenbar stark verunsichert. Messbar ist dies nach Angaben der Kreisverwaltung an der deutlich gestiegenen Menge von ungeeigneten Alttextilien, die in den Sammelcontainern landen.
Zustand der Textilien entscheidend
Die gesetzliche Pflicht zur Getrennterfassung bedeutet nicht, dass alle Arten von Alttextilien pauschal über Altkleidercontainer entsorgt werden dürfen. Es gelten weiterhin unterschiedliche Entsorgungswege, abhängig vom Zustand der Textilien. Alina Kempa aus der Abteilung Umwelt und Abfall im Schwelmer Kreishaus reagiert darauf mit einer Klarstellung: „Auch mit der neuen Vorgabe bleibt es dabei: Kaputte oder verschmutzte Textilien sind über den Restmüll zu entsorgen. Die Sammelcontainer waren und bleiben gut erhaltener Kleidung vorbehalten.“
Wiederverwertbare Kleidungsstücke
In anderen Worten: Der Begriff Alttextilien umfasst sowohl wiederverwertbare Kleidungsstücke als auch nicht mehr nutzbare Stoffe – doch deren Entsorgungswege unterscheiden sich. Nur tragfähige Kleidung gehört in den Altkleidercontainer. Alles andere, insbesondere kontaminierte oder stark beschädigte Textilien, muss weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.
Beitrag für Ressoucenschutz
So wird sichergestellt, dass verwertbare Textilien tatsächlich wiederverwendet oder recycelt werden können – ein wichtiger Beitrag für Ressourcenschutz und Kreislaufwirtschaft.