Verdacht der Geflügelpest bestätigt
(PHK). Das Kreisvereterinäramt des Hochsauerlandkreises teilt mit, dass der am 06.Februar vom Chemischen Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA) in Arnsberg amtlich festgestellte Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest (Aviäre Influenza) in einem Geflügelbestand im Bereich der Stadt Meschede am 09. Februar vom nationalen Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) abschließend bestätigt wurde. Es handelt sich aktuell um den ersten Fall der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand. Bereits am 08. Februar waren aufgrund des amtlichen Verdachts rund 22.000 Puten getötet worden.
Restriktionszonen eingerichtet
Mit einer Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 10. Februar wurden Restriktionszonen eingerichtet. Sowohl die Zonen als auch die für diese Zonen angeordneten Maßnahmen für Geflügelhalter, wie etwa die Aufstallungspflicht, gelten ab dem 11.02.2026. Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung findet sich unter www.hochsauerlandkreis de unter dem Menüpunkt „Bürgerservice“, „Tierhaltung/Lebensmittel“, „Tiergesundheit/ -seuchenbekämpfung“ :


