Rücknahmepflicht für Altgeräte

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Unser Foto zeigt (von links): Guido Bartsch (Abfallwirtschaft MK), die Azubis Joelina Keil, Ricardo Ferreira Rodrigues, Maximilian Barth, Melina Patsiavouridis und Anja Tsizh sowie Michael Lücker von der Abfallberatung der Verbraucherzentrale NRW (Geschäftsstelle Lüdenscheid). Foto: Märkischer Kreis

Bei der Information noch Luft nach oben

(pmk). Wohin mit Elektroschrott? Lebensmittelgeschäfte und Discounter sind seit dem 1. Juli 2022 gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet. Überwiegend funktioniert das gut, wie ein nicht repräsentativer „Marktcheck“ von Auszubildenden der Kreisverwaltung des Märischen Kreises zeigt. Aber es gibt auch noch Verbesserungsbedarf. Das hat ein nicht repräsentativer „Marktcheck“ ergeben, der von Auszubildenden der Kreisverwaltung in Kooperation mit der Abfallberatung der Verbraucherzentrale NRW durchgeführt wurde.

Verpflichtung nur für große Unternehmen

„Vor dem Marktcheck haben wir uns zunächst mit der Abfallbehörde und der Verbraucherzentrale getroffen, um die gesetzlichen Hintergründe zu erfahren. Die Regeln haben es durchaus in sich“, berichtet Joelina Keil, eine von fünf Auszubildenden, die an dem Projekt teilgenommen hat. Die gesetzliche Rücknahmepflicht gilt nämlich für „größere“ Supermärkte, Discounter und Drogerien ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern – und auch nur dann, wenn hier regelmäßig Elektrogeräte verkauft werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Kundschaft ihren wöchentlichen Einkauf nutzen, um kleine, ausgediente Elektrogeräte kostenlos abzugeben. Was „klein“ bedeutet hat der Gesetzgeber ebenfalls festgelegt: eine Gerätekante darf nicht länger als 25 Zentimeter sein.

Große Tasche voll alter Mobilfunktelefone

Ausgestattet mit einer großen Tasche alter Mobiltelefone machten sich die fünf Azubis auf den Weg, um den heimischen Handel auf die Probe zu stellen. Da die Rücknahmepflicht für Supermärkte, Discounter und Drogerien bereits im Juli 2022 eingeführt wurde, rechneten die Nachwuchskräfte mit wenig Mängeln. Vor Ort fiel aber auf, dass es bei der Informationspflicht noch Luft nach oben gibt. Vorgeschrieben ist, dass die Kundschaft durch gut sichtbare Schrift- oder Bildtafeln über die Rückgabemöglichkeit informiert werden muss. „Nur zwei von 21 Geschäften haben diese Hinweispflicht auch gut umgesetzt. Zudem fiel auf, dass es in den aufgesuchten Märkten zwar Sammelboxen für alte Batterien gab, aber nicht für Elektrokleingeräte. Deshalb mussten wir auch immer erst fragen, ob eine Abgabe möglich ist. Das Verkaufspersonal war überall freundlich. In einem Drogeriemarkt wurden wir sogar aufgeklärt, was mit den alten Handys passiert. Fünf der aufgesuchten Märkte lehnten die Rücknahme ab. In einem Geschäft gab man uns den Hinweis, es beim Lebensmitteldiscounter nebenan zu versuchen“, fasst Joelina Keil die Ergebnisse des nicht repräsentativen „Marktchecks“ zusammen.

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde, die den Marktcheck in Kooperation mit der Abfallberatung der Verbraucherzentrale NRW initiierte, wird die jeweiligen Supermärkte, Discounter und Drogerien jetzt anschreiben, damit diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

Kommunikation der Rücknahmepflicht wichtig

Mandy Pelka, Sachgebietsleiterin der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde, fasst die Ergebnisse zusammen: „Obwohl der Marktcheck nicht repräsentativ ist, gehen wir davon aus, dass im Einzelhandel die Altgeräte überwiegend ordnungsgemäß zurückgenommen werden. Nur bei der Hinweispflicht vor Ort ist noch Luft nach oben. Gerade die Kommunikation der Rücknahmepflichten ist extrem wichtig. Viele Kundinnen und Kunden werden wegen dieser fehlenden Informationen gar nicht erst auf die Idee kommen, ausgediente Elektrokleingeräte abzugeben. Um es für die Kundschaft verbraucherfreundlicher zu machen, sollten gut sicht- und lesbare Hinweisschilder im Eingangs- und Ausgangsbereich sowie direkt an den jeweiligen Verkaufsstellen für Elektrogeräte angebracht werden. Nur so können Handel und Kundschaft einen wichtigen Beitrag leisten, dass mehr elektrische und elektronische Altgeräte erfasst und recycelt werden. Dadurch werden natürliche Ressourcen geschont und das Klima geschützt.“

Hintergrund

Von der Ausweitung der Rücknahmepflicht auf den Lebensmittelhandel sowie weitere Vertreiber erhofft sich die Bundesregierung eine spürbare Steigerung der Sammelmengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten. Alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen kostenlos Kleingeräte zurücknehmen, auch wenn sie diese nur gelegentlich verkaufen. Für größere Geräte ab einer Kantenlänge von 25 Zentimetern greift die Rücknahmepflicht erst beim Kauf eines vergleichbaren Neugerätes. Zuvor galt diese Rücknahmepflicht nur im Fachhandel.

wave.inc

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