Aktueller Stand bei den Zulassungsstellen

0
179
CDU-Fraktionsvorsitzender Karsten Meininghaus (links) im Gespräch mit dem Fraktions-Kollegen Dietmar Lüling. Foto: Hendrik Klein

(pmk). Beim Märkischen Kreis gibt es weiterhin Einschränkungen in verschiedenen Bereichen. Grund ist der Cyber-Angriff auf den kommunalen Dienstleister, die „Südwestfalen IT“. Der Kreis hat bereits alternative Lösungen geschaffen, um den Service für die Bürgerinnen und Bürger auszubauen. Ein Normalbetrieb ist allerdings noch nicht möglich, allen voran in den MK-Bürgerbüros in Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) und in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6). Das bedeutet: Zulassungen können noch nicht in der normalen Menge erfolgen. Damit stehen weniger Termine als gewohnt zur Verfügung. Es bedarf eines längeren Vorlaufs, um einen freien Termin zu bekommen.

Gebührenverzicht bei Rück-Ummeldung

Auch im Kreisausschuss waren jetzt die Zulassungsstellen ein Thema. Auf Antrag der CDU-Fraktion soll die Kreisverwaltung den Verzicht auf Gebühren und Auslagen prüfen, die sich bei einer Umkennzeichnung auf „MK“ von Fahrzeugen ergeben, die wegen des Cyber-Angriffs bei einer anderen Zulassungsbehörde registriert wurden. Ob geprüft wird, entscheidet der Kreistag. Erste Zahlen wurden im Kreisausschuss bereits bekannt. Eine Umschreibung auf ein MK-Kennzeichen kostet eine Gebühr in Höhe von 38 Euro. Ginge man – wie im Kreis Siegen-Wittgenstein – von 10.000 Vorgängen aus, ist ein Gebührenausfall in Höhe von geschätzten 380.000 Euro zu erwarten. Eine Summe, die sich auf die Kreisumlage auswirken kann. Auch die Anzahl der Vorgänge ist lediglich geschätzt, und könnte demnach noch steigen.

Fremdkennzeichen bleiben

Der Kreis hatte bereits berichtet: Die Fahrzeuge, die in Amtshilfe für den Märkischen Kreis von den Kooperationspartnern angemeldet wurden (BOH, DO, EN, ME oder ein anderes Kennzeichen), werden in das Register des Märkischen Kreises umgeschrieben. Dabei bleibt das auswärtige Kennzeichen bestehen, Papiere müssen nicht vorgelegt werden. Der Fahrzeughalter selbst muss also nicht tätig werden. Das ist eine kundenfreundliche Lösung, mit der Behördenwege und bürokratischer Aufwand entfallen. Vom Fahrzeughalter ist demnach nichts weiter zu veranlassen. Auch die eigentlich zu entrichtende Gebühr für eine Umschreibung entfällt in diesem Fall, da in der vom Kreis gewählten Konstellation die Umschreibung direkt von Amts wegen erfolgt.

Für reine Umkennzeichnungs-Vorgänge verfügen die Zulassungsstellen wegen des Notbetriebs im Moment nicht über die dafür notwendigen Kapazitäten. Diese werden erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.

Der Märkische Kreis fasst in diesem Zusammenhang den aktuellen Stand in den MK-Zulassungsstellen zusammen:

Anmeldung mit MK-Kennzeichen:

Seit Ende Januar können Fahrzeuge von Händlern, Zulassungsdiensten sowie von Privatpersonen wieder mit MK-Kennzeichen angemeldet werden, und zwar in den MK-Bürgerbüros in Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) und in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6). Ein Termin ist erforderlich ( https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ ).

Für folgende Bereiche sind Terminvereinbarungen möglich:

> Ausfuhrkennzeichen

> Neuzulassungen / Umschreibungen

> Kurzzeitkennzeichen

> Ersatz-Fahrzeugscheine und –briefe

> Ersatz-Kennzeichen (nach Diebstahl oder Verlust)

> Abmeldungen

> Parkausweis für Behinderte (Merkzeichen aG oder Bl)

> Führerscheinangelegenheiten: Verlängerung C/CE-Klassen, Fahrerkarte, Fahrerqualifizierungsnachweis, Ersatz-Führerschein, Internationaler Führerschein, Auflagenänderung

Führerscheinumtausch:

Ein Führerscheinumtausch ist noch nicht möglich. Hier gilt weiterhin die Fristverlängerung bis zum 19. Juli 2024.

Aktueller Stand bei Wunschkennzeichen:

Neue Wunschkennzeichen und neue Reservierungen von Kennzeichen sind weiterhin nicht möglich. Eine gute Nachricht allerdings: Die bisherigen Kennzeichenreservierungen, die vor dem Cyber-Angriff erfolgt sind, stehen wieder zur Verfügung, und können daher zugeteilt werden. Alle anderen Fahrzeuge erhalten bei der Zulassung vor Ort Kennzeichen aus fest vordefinierten Serien.

Weiteres Thema: Bezahlkarte für Flüchtlinge

Keine Entscheidung fiel im Kreisausschuss bezüglich der „Bezahlkarte für Flüchtlinge“. Das Thema wird im Kreistag am Donnerstag, 14. März, um 16 Uhr im Hotel Kaisergarten in Neuenrade weiter beraten. Fraktionsübergreifend wurde betont, dass viele Fragen diesbezüglich von Landes- und Bundesseite noch ungeklärt sind, darunter die Kostenübernahme.

wave.inc

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein