Manuel Bunge-Altenberg, DGB- Vorsitzender im Märkischen Kreis, übt scharfe Kritik an den Plänen zur vorgeschlagenen Schließung des Arbeitsgerichts Iserlohn. Foto: Thomas Range/DGB

Axt an Arbeitsgerichte angelegt

Zuletzt geändert: 24. November 2025Von

DGB-MK übt scharfe Kritik an Limbach-Pläne

(EB). Der Deutsche Gewerkschaftsbund im Märkischen Kreis ist irritiert über die Pläne von Justizminister Limbach. Demnach soll in NRW an zahlreiche Standorte der Arbeitsgerichte die Axt angelegt werden. Wie diese Redaktion berichtete, sollen die Landesarbeitsgerichte drei auf zwei reduziert und die Standorte der Arbeitsgerichte sogar von 30 auf 15 halbiert werden. Im Märkischen Kreis steht das Arbeitsgericht Iserlohn auf der Streichliste. In der direkten Nachbarschaft Südwestfalens droht dem Arbeitsgericht in Siegen die Schließung, im Ruhrgebiet beispielsweise der Stadt Bochum.

Weniger Bürgernähe

Manuel Bunge-Altenberg, DGB- Vorsitzender im Märkischen Kreis, stellt klar: „Für mehr Bürgernähe sorgt das nicht. Im Gegenteil: Prozessbeteiligte würden durch diese Reform weitaus größere Distanzen zurücklegen müssen. Auch für die von den Gewerkschaften benannten ehrenamtlichen Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter würden die Zusammenlegungen zum Teil enorme Zumutungen bedeuten. Gerade Südwestfalen – die industrielle Werkbank Nordrhein-Westfalens – ist auf funktionierende, ortsnahe Strukturen angewiesen. Wer hier Gerichte schließt, schwächt bewusst eine der wirtschaftlich stärksten Regionen des Landes.

Verfahrenszahlen werden steigen

Das Argument von Minister Limbach, dass die Verfahrenszahlen in Zukunft weiter sinken werden, lassen wir nicht gelten. Mit Blick auf die schwierige Lage auf dem NRW-Arbeitsmarkt ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Verfahren und die Verfahrensdauer eher wieder steigen werden. Allein im Märkischen Kreis sind in den vergangenen Jahren mehrere tausend Industriearbeitsplätze abgebaut worden. Die Geschwindigkeit des Wandels hat spürbar zugenommen. Unsere Fälle müssten dann mit denen aus dem Siegerland und aus Teilen des Ruhrgebiets am Arbeitsgericht Hagen mit erledigt werden. Ohne Kenntnisse der Betriebslandschaft bleibt dabei die örtliche Kompetenz völlig auf der Strecke. Wer so reformiert, fordert die Leistungsfähigkeit unserer Arbeitsgerichte heraus und bestraft die Ehrenamtlichen für ihren Einsatz.

Vertrauen in Rechtsstaat bewahren

Knappe Kassen dürfen nicht dazu führen, dass an der falschen Stelle gespart wird. Gut erreichbare Gerichte und zügige Gerichtsverfahren sind enorm wichtig, um das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat zu bewahren. Das gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen Arbeitnehmerinnen unmd Arbeitnehmer mit Sorgen um ihren Arbeitsplatz und Zukunftsängsten kämpfen. Darüber hinaus darf sich die Reform nicht gegen die Beschäftigten an den Arbeitsgerichten richten und als Vorwand genutzt werden, um Personal abzubauen.“