CDU und SPD stärkste Fraktionen im Westfalenparlament
Zusammensetzung der neuen LWL-Landschaftsversammlung steht fest
(EB). 14 Wochen nach der Kommunalwahl am 14. September steht endgültig die Zusammensetzung der neuen Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) fest. Diese Zeit wurde benötigt, damit alle neuen Stadträte und Kreistage in Westfalen-Lippe nach den konstituierenden Sitzungen ihre Abgeordneten für das Westfalenparlament in Münster wählen und entsenden konnten.
114 Sitze im Westfalenparlament
Insgesamt hat das Parlament des LWL in der neuen Wahlperiode (2025-2030) 114 Sitze statt 125 in der vergangenen Wahlperiode. Die CDU bleibt dabei die stärkste Fraktion mit 39 Sitzen (vorher 44), die SPD hat 27 Sitze (zuvor 34). Als drittstärkste Fraktion löst die AfD mit 18 Sitzen (vorher 6) die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ab, die jetzt 14 statt 22 Sitze hat. Der Landschaftsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung in Münster die Zusammensetzung bestätigt. Die offizielle öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses durch den LWL-Direktor Dr. Georg Lunemann findet am Dienstag (30.12.) statt.
Konstituierung am 22. Januar
Weiter sind im Westfalenparlament die Linke mit sechs Sitzen (4), die FDP mit vier Sitzen, die Freien Wähler mit zwei Sitzen vertreten. Die Parteien „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW), Volt, die Partei und die Tierschutzpartei haben jeweils einen Sitz in der Landschaftsversammlung. Die konstituierende Sitzung der 16. Landschaftsversammlung des LWL ist für den 22. Januar vorgesehen.
Hintergrund
Die Mitglieder der Landschaftsversammlung werden von den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften, den 18 Kreistagen und neun Räten der kreisfreien Städte, gewählt. Aus jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis zieht je 100.000 Einwohner eine Vertreterin bzw. ein Vertreter in die Landschaftsversammlung ein.
Gewählt werden können die Mitglieder der Vertretungen und die Mitarbeitenden der Mitgliedskörperschaften sowie der kreisangehörigen Gemeinden. Darüber hinaus können über die Reserveliste auch die Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden, die bei den Kommunalwahlen auf Reservelisten zu den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften benannt worden sind.
Die Parteien sind in der Landschaftsversammlung genauso stark vertreten, wie sie westfalenweit bei den Kommunalwahlen abgeschnitten haben.
Eine der Hauptaufgaben der Landschaftsversammlung ist neben den Wahlen des Direktors oder der Direktorin und der Dezernentinnen und Dezernenten der Erlass der Haushaltssatzung, die Festsetzung der Landschaftsumlage, die Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung sowie Bestätigung des Gesamtabschlusses.


