
Bis 31. März können Selbsthilfegruppen Förderanträge beim Märkischen Kreis stellen. Der Zuständige Fachdienst 77 "Soziales" ist im Kreishaus Altena zu erreichen. Foto: Hendrik Klein/Märkischer Kreis
Selbsthilfegruppen: Förderanträge bis 31. März stellen
(pmk). Ein wichtiger Bereich der kommunalen Gesundheitspolitik ist es, die Selbsthilfe zu fördern. Der Märkische Kreis unterstützt die Selbsthilfe aktuell mit insgesamt 22.000 Euro. Gefördert wird das ehrenamtliche Engagement von Betroffenen für Betroffene im Gesundheitswesen.
Der Fachbereich Gesundheit und Soziales des Märkischen Kreises gewährt den Zuschuss auf Antrag. Grundlage ist ein Sockelbetrag und ein pro Kopfzuschlag für die betreuten Mitglieder. Anträge sind jeweils bis zum 31. März des Jahres zu stellen. Informationen über die Voraussetzungen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung unter dem Stichpunkt „Selbsthilfe“ oder dem Link https://t1p.de/zy7bw und bei S. Bergmann, Fachdienst 77, Telefon: 02351/966-7073, E-Mail: s.bergmann@maerkischer-kreis.de.

