
Die geplante 1. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein legt Solarenergiebereiche (SEB) in Drolshagen, Halver, Hemer, Iserlohn, Lennestadt, Nachrodt-Wiblingwerde und Neuenrade fest. Bis zum 15. Mai hat die Öffentlichkeit nun Gelegenheit, sich über die Regionalplanänderung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Quelle: Bezirksregierung Arnsberg
Öffentliche Auslegung: 1. Änderung des Regionalplans Arnsberg
(pmk). Der Regionalrat Arnsberg hat die Aufstellung der 1. Änderung des Regionalplanes beschlossen. Gegenstand der geplanten Änderung ist die zeichnerische Festlegung von Solarenergiebereichen (SEB) sowie Änderungen der textlichen Festlegungen. Vorgesehen sind zehn Solarenergiebereiche von insgesamt 168,6 Hektar. Die geplante 1. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein, legt SEB in Drolshagen, Halver, Hemer, Iserlohn, Lennestadt, Nachrodt-Wiblingwerde und Neuenrade fest. Bis zum 15. Mai hat die Öffentlichkeit nun Gelegenheit, sich über die Regionalplanänderung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.
Zum Hintergrund:
Bei der Änderung von Raumordnungsplänen ist eine Umweltprüfung erforderlich, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des (geänderten) Raumordnungsplans auf
- Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern
ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben werden.
Planunterlagen im Internet
Die Planunterlagen sind im Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ abrufbar unter: https:// beteiligung.nrw.de/k/1024206 beziehungsweise auf der Internetseite des Märkischen Kreises unter dem Link https://t1p.de/woen1 . Beim Märkischen Kreis können die Unterlagen zudem im Lüdenscheider Kreishaus, Heedfelder Straße 45, Raum 311, eingesehen werden: Dienstag, Donnerstag und Freitag vormittags von 8.30 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag nachmittags von 13.30 bis 15.30 Uhr. Auskunft erteilt bei Bedarf Herr Klein (Telefon: 02761/81-305). Eine Terminabsprache ist wünschenswert.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift auf folgenden Wegen vorgebracht werden:
– Beteiligung NRW über den Link: https:// beteiligung.nrw.de/k/1024206
– per E-Mail an rplan.aenderung@bra.nrw.de
– auf dem Postweg an Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Seibertzstraße 2, 59821 Arnsberg
– durch Einreichen bei oben genannten Auslegungsstellen
– mündlich zur Niederschrift nach vorheriger Terminvereinbarung

