Archivfoto: Hendrik Klein

13-Jährigen mit E-Scooter angefahren und schwer verletzt

Zuletzt geändert: 6. Juli 2026Von

(ots). Auf dem Hemberg-Schulgelände in Iserlohn kam es jetzt zu einem Unfall zwischen einem E-Scooter-Fahrer (16) und einem 13-jährigen Jungen. Aus noch zu klärenden Gründen fuhr der 16-Jährige das Unfallopfer an und fügte ihm durch den Zusammenstoß schwere Verletzungen zu. Lebensgefahr bestand zu keiner Zeit. Rettungswagen und Notarzt brachten den Jungen in ein Krankenhaus, wo er stationär verblieb.

Unfallzahlen stark gestiegen

Die Polizei warnt zuletzt vermehrt vor den Gefahren bei der Nutzung von E-Scootern. Die Unfallzahlen sind kreisweit stark gestiegen von sechs Verunglückten im Jahr 2020 auf zuletzt 49 im Jahr 2025. Vermutlich werden die Zahlen für das laufende Jahr noch einmal deutlich steigen, prognostiziert die Polizei. Eine Entwicklung, die die Gesetzeshüter mit großer Sorge beobachtet.

E-Scooter kein Kinderspielzeug

E-Scooter, die rechtlich mit Kraftfahrzeugen gleichgesetzt sind, sind keine Kinderspielzeuge. Ihre Nutzung geht mit einer hohen Verantwortung einher, die z.B. die umfassende Kenntnis der geltenden Straßenverkehrsregeln voraussetzt. Hier sind besonders Eltern gefragt, die ihren Schützlingen die Fahrt häufig erst ermöglichen. E-Scooter müssen versichert und ihre Benutzer mindestens 14 Jahre alt sein. Es darf ausschließlich alleine gefahren und niemand mitgenommen werden. Es dürfen nur die vorgesehenen Wege verwendet werden, z.B. Radwege oder Fahrradstraßen. Sind solche nicht vorhanden, ist die Straße zu nutzen. Gehwege oder Fußgängerzonen sind absolut tabu. Wie auch beim Auto, ist das Nutzen von Handys am Steuer verboten. Ebenso gelten dieselben Regeln hinsichtlich Alkohol- und Drogenkonsum. Das Tragen eines Helms ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber von der Polizei dringend empfohlen, um im Falle eines Unfalls die denkbaren Folgen abzumildern.