
Eine achtlos weggeworfene Zigarette kann zu einem Feuer führen. Daher gilt im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober Rauchverbot. Symbolfoto: Wilhelm Müschenborn/ Kreis Soest
Zweithöchste Gefahrenstufe für Waldbrände erreicht
Feuerwehren und Kreisbrandmeister mahnen zu umsichtigem Verhalten
Kreisbrandmeister Thomas Wienecke erklärt: „Offenes Feuer, weggeworfene Zigaretten oder auch ein heißer Fahrzeugkatalysator auf trockenem Gras können ausreichen, um einen Brand zu verursachen. Mit rücksichtsvollem Verhalten kann jeder und jede dazu beitragen, Wald- und Flächenbrände zu verhindern.“
Das sollten Waldbesucherinnen und -besucher beachten:
- Im Wald und in Waldrandnähe nicht rauchen, keine Zigaretten wegwerfen.
- Vom 1. März bis zum 31. Oktober ist Rauchen im Wald generell nicht gestattet!
- Kein offenes Feuer am oder im Wald entzünden – kein Grillfeuer! Auch das ist verboten.
- Wo das Grillen in der offenen Landschaft erlaubt ist, bitten die Feuerwehren zu besonderer Vorsicht.
- Nicht mit dem Auto im Wald oder auf Zufahrtswegen parken – sie dienen als Zufahrts- und Abfahrtswege für Großfahrzeuge der Feuerwehr.
- Autos mit Verbrennungsmotor nicht auf trockenem Gras oder Waldboden abstellen – die Vegetation kann sich durch den heißen Fahrzeugkatalysator entzünden.
- Brände sofort über die Notrufnummer 112 melden.
- Im Falle eines Brandes: den Einsatzort möglichst genau beschreiben und die Feuerwehr an der Zufahrt einweisen – dabei sich selbst nicht in Gefahr bringen.
Wie hoch die Gefahr für eine Waldbrand ist, zeigt der Deutsche Wetterdienst mit seinem 5-stufigen Waldbrandgefahrenindex. Aktuell liegt er für den Kreis Soest und die Nachbarkreise bei Stufe 4. Relevant ist außerdem der Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes, der zurzeit ebenfalls bei Stufe 4 liegt.

