Iserlohns Stadtkämmerer Michael Wojtek (2. von rechts) bestätigte in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Personalausschusses den Eingang der 242.000 Euro. Foto: Hendrik Klein

Iserlohn erhält Ünal-Abfindung zurück

Zuletzt geändert: 1. Oktober 2026Von

Kämmerer bestätigt Eingang von 242.000 Euro

Von Hendrik Klein

Iserlohns Stadtkämmerer Michael Wojtek hatte eine gute Nachricht in die jüngste Sitzung des Haupt- und Personalausschusses mitgebracht. Unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung“ teilte der 1. Beigeordnete und städtische Schatzmeister mit, bei der Stadt seien 242.000 Euro eingegangen. Es handelte sich um die Summe, die 2019 als Abfindung an den ehemaligen Ordnungsamtsmitarbeiter Ugur Ünal für dessen Verzicht auf seinen Arbeitsplatz gezahlt worden war. Ünal war bekanntlich nach der beiderseitigen Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag ausgeschieden. Das Geld war später von der Staatsanwaltschaft aufgrund eines Rechtsstreits einbehalten, jetzt aber freigegeben und ausgezahlt worden.

Eilantrag auf Wiedereinstellung scheiterte

Die als „Iserlohner Abfindungsaffäre“ bekanntgewordene juristische Auseinandersetzung hatten in den vergangenen sieben Jahren die Gerichte beschäftigt – darunter gleich mehrfach das Iserlohner Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht und nicht zuletzt in einer Strafsache auch das Landgericht Hagen und den BGH. Zuletzt war Ugur Ünal im August 2025 vor dem Iserlohner Arbeitsgericht mit einem Eilantrag auf sofortige Wiedereinstellung gescheitert. „Im Falle der Wirksamkeit des Auflösungsvertrages könne kein Beschäftigungsanspruch gegenüber der Stadt Iserlohn gegeben sein, weil in diesem Fall das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bereits im Jahr 2019 sein Ende gefunden hatte“, so die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Iserlohn seinerzeit. Im Rahmen eines Urteils ist das Landesarbeitsgericht Hamm in seiner Begründung von der Wirksamkeit des Auflösungsvertrages ausgegangen.

Rückabwicklung vorgeschlagen

Das Angebot des ehemaligen Ordnungsamtsmitarbeitern, wieder in die Dienste der Stadt zu treten, war seinerzeit von der Kommune abgelehnt worden. Die Stadt Iserlohn steht auf dem Standpunkt, der Auflösungsvertrag habe nach wie vor Gültigkeit. Es habe immer wieder Gespräche gegeben, um eine Einigung zu erzielen, hatte Ünal-Anwalt Daniel Wüstrich seinerzeit vor Gericht erklärt. Sein Mandant sei zur Rückabwicklung des Aufhebungsvertrags bereit. Auch die Stadt Iserlohn bestätigte seinerzeit, es habe ein unterschriftsreifer Vertrag zur Rückabwicklung vorgelegen.  Doch dann sei die Staatsanwaltschaft mit der Klage wegen Untreue dazwischengekommen. Das Geld hat die Stadt Iserlohn jetzt zurück. Das letzte juristische Kapitel in der „Abfindungsaffäre“ könnte damit aber noch nicht geschrieben sein.