Freibetrag beim Finanzamt beantragen
(EB). Wer berufliche oder private Ausgaben hat, die über die gesetzlichen Pauschalen hinausgehen, kann sich jetzt beim zuständigen Finanzamt einen Freibetrag für 2027 eintragen lassen und Monat für Monat ein höheres Nettogehalt bekommen. Von Fahrtkosten für den Arbeitsweg über Kinderbetreuungskosten bis zu Fortbildungskosten: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Ausgaben, die ihren monatlichen Steuerabzug spürbar verringern können. Normalerweise wirken sich diese erst mit Abgabe der Steuererklärung aus. Über die Lohnsteuer-Ermäßigung lassen sich bestimmte Ausgaben bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen, sodass der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer einbehält.
Mehr Netto auf dem Konto
„Wer jeden Tag 40 Kilometer zur Arbeit pendelt, gibt dafür viel Geld aus. Diese Kosten können schon beim laufenden Gehalt steuerlich berücksichtigt werden und nicht erst mit der Abgabe der Steuererklärung“, erklärt Roland Köcher, Leiter des Finanzamts Iserlohn. „Ein Freibetrag bedeutet mehr Netto auf dem Konto. Das macht die monatliche Haushaltsplanung leichter.“ Ein Freibetrag lohnt sich für alle, deren berufliche oder persönliche Ausgaben die gesetzlichen Pauschalen übersteigen. Dazu zählen zum Beispiel Werbungskosten wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel, oder Fortbildungen. Auch Spenden, hohe Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen, Ausbildungsfreibeträge und Kinder-betreuungskosten können berücksichtigt werden. Wer Verluste aus Vermietung oder anderen Einkunftsarten hat, kann diese ebenfalls geltend machen.
Antrag online stellen
Der Antrag kann online über ELSTER (www.elster.de) gestellt werden. Auszuwählen ist dafür der „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ mit den entsprechenden Anlagen. Dabei können Freibeträge für bis zu zwei Jahre beantragt werden. Ebenfalls möglich ist, den Freibetrag nur für ein Jahr zu beantragen oder bestehende Freibeträge zu ändern. Für das laufende Jahr ist die Antragstellung noch bis zum 30. November möglich. Wer den Antrag bis zum 31. Januar 2027 einreicht, profitiert bereits ab Jahresbeginn. Bei späteren Anträgen gilt der Freibetrag ab dem Folgemonat des Antrages. Neben Freibeträgen lässt sich über denselben Vordruck auch die Steuerklasse ändern. Ehepaare, die z.B. ihre Steuerklasse von IV/IV auf III/V bzw. V/III ändern möchten, können das mit der „Anlage Steuerklassenwechsel“ beantragen.
Gut zu wissen
Zwei Punkte sollte man wissen: Zum einen fällt die Steuererstattung bei der späteren Steuererklärung entsprechend geringer aus, weil die Kosten bereits unterjährig berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann ein Lohnsteuer-Freibetrag zu einer Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung führen. Weitere Informationen zum Lohnsteuerabzug finden Sie unter finanzamt.nrw.de.


