Arne Hermann Stopsack, FDP-Fraktionsvorsitzender im Hemeraner Rat. Foto: LWL

Neue Fördermöglichkeit für das Ehrenamt

Zuletzt geändert: 7. September 2026Von

(EB). Das Ehrenamt ist das Fundament einer lebendigen und stabilen Demokratie, doch gute Ideen scheitern im Alltag oft an den finanziellen Mitteln. Um gemeinnützige Vorhaben gezielt zu unterstützen, macht die „Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW“ ehrenamtliche Arbeit in Nordrhein-Westfalen möglich, attraktiv und sichtbar. Der FDP-Fraktionsvorsitzende im Hemeraner Rat, Arne Hermann Stopsack, weist nachdrücklich auf dieses attraktive Förderprogramm hin und ruft lokale Vereine und Organisationen dazu auf, die finanziellen Möglichkeiten aktiv zu nutzen. Die Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW (gGmbH) ist eine neue Förderinitiative zur Stärkung des freiwilligen Engagements in Nordrhein-Westfalen. Sie wurde von WestLotto in enger Abstimmung mit dem Land NRW ins Leben gerufen, um Vereine und Initiativen unkompliziert bei der Umsetzung ihrer Ideen zu unterstützen.

Bezug zu Nordrhein-Westfalen

Die Stiftung fördert zeitlich begrenzte Projekte, die einen klaren Bezug zu Nordrhein-Westfalen aufweisen und dazu beitragen, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Für förderfähige Vorhaben steht eine finanzielle Unterstützung bereit: Die Antrags- und Fördersumme bewegt sich zwischen einer Mindestfördersumme von 1.000 Euro und einer Maximalfördersumme von 5.000 Euro. Geltend gemacht werden können projektbezogene Sach- und Personalausgaben, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt stehen.

Privatpersonen ausgeschlossen

Antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Privatpersonen sind von der Förderung hingegen ausgeschlossen. Wichtig für Planungen vor Ort: Die Projekte dürfen eine maximale Laufzeit von zwei Jahren nicht überschreiten, und der offizielle Projektbeginn darf zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens sechs Monate in der Zukunft liegen. Nicht bezuschusst werden hingegen reine Anschaffungen ohne konkreten Projektbezug, fortlaufende Dauerförderungen oder bereits laufende Maßnahmen.

Online-Förderportal

Die Einreichung der Anträge erfolgt unkompliziert und vollständig digital über das Online-Förderportal der Stiftung. Neben einer konkreten Projektbeschreibung und dem geplanten Einsatz der Fördersumme ist vor allem ein aktueller Nachweis der Steuerbegünstigung erforderlich. Interessierte Initiativen und Vereine finden alle weiteren Details, den vollständigen Leitfaden sowie das digitale Antragsportal direkt online unter bingo-ehrenamtsstiftung.nrw.