Abbuchung von Elternbeiträgen wieder möglich

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Symbolfoto: Sebastian Sendlak

(pmk). Der Cyberangriff auf den Dienstleister Südwestfalen-IT beschäftigt alle südwestfälischen Kreise und viele Kommunen. An Lösungen wird weiter akribisch gearbeitet. Ein neuer Baustein: Die Abbuchung von Elternbeiträgen ist im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes wieder möglich. Das teilt der Märkische Kreis mit. In den Städten und Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle zahlen Eltern für die Betreuung ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung einen bestimmten Elternbeitrag an den Märkischen Kreis. Dieser wird normalerweise per SEPA-Lastschrift oder Überweisung gezahlt. Aufgrund des Cyber-Angriffs konnten allerdings seit November 2023 keine Abbuchungen von Forderungen, darunter auch die Elternbeiträge, über die Kreis-Finanzsoftware vorgenommen werden. Schritt für Schritt werden die Software-Programme nun wieder hochgefahren. Ab 1. März ist es möglich, noch ausstehende Elternbeiträge für November und Dezember 2023 rückwirkend einzuziehen. Voraussetzung: Es wurde ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt und die Beiträge wurden in dieser Zeit nicht manuell überwiesen. Die Beiträge ab Januar 2024 sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden. Wer die fälligen Zahlungen bereits in 2023 überwiesen hat, sollte vorsichtshalber prüfen, ob trotzdem ein Einzug zum 1. März erfolgt.

wave.inc

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