Ortsdurchfahrt Nachrodt: Pläne erneut ausgelegt

0
211
Die Marode Lennebrücke in Nachrodt-Wiblingwerde. Archivfoto: Hendrik Klein

(EB). Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Südwestfalen, hatte als Vorhabenträger im März 2022 für den Ausbau der B236 in Nachrodt-Wiblingwerde und die damit verbundene Verlegung der Lennebrücke die Durchführung des dafür erforderlichen Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren beantragt. Die Planunterlagen haben damals in der Zeit vom 14.03.2022 bis zum 13.04.2022 öffentlich ausgelegen. Die Einwendungsfrist endete am 13.05.2022.

Einwendungen bis 5. Juni möglich

Im Rahmen der Bearbeitung der im Ursprungsverfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen durch den Vorhabenträger ergaben sich erforderliche Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der Antragsunterlagen, die inzwischen in einem so genannten Deckblatt niedergelegt sind. Inhalt des Deckblattes sind u.a. Änderungen bei den Flächen für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen und die obligatorische Einführung des Klimaschutzbeitrages. Die im Deckblatt behandelten und geänderten Teile der Maßnahme wirken auf das Gebiet der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde und der Stadt Meinerzhagen (hier im Rahmen der Nutzung des Ökokontos des Märkischen Kreises) aus.

Die ergänzten Planunterlagen werden in der Zeit vom 06. Mai 2024 bis zum 05. Juni 2024 auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Link https://www.bra.nrw.de/-5043 sowie ebenfalls auf der Grundlage des Gesetztes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP Gesetz) auf dem zentralen Internetportal www.uvp.nrw.de) digital ausgelegt.  Bis zum 05.07.2024 können Betroffene ihre Einwendungen gegen die Planänderung postalisch (Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 25, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg) oder per Mail an Planfeststellungstrasse25@bra.nrw.de einreichen.

Die digitale Auslage der Unterlagen wird auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg und über die örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht.

Hintergrund:

Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Nachrodt umfasst den Ausbau der B236 – Hagener Straße – und den Neubau der Lennebrücke. Der Neubau der Lennebrücke ist erforderlich geworden, da das bestehende Brückenbauwerk bereits heute nur noch in einer Fahrtrichtung befahrbar ist. Eine Sanierung bei gleichzeitiger Nutzung der Brücke ist aufgrund der heutigen Sicherheitsvorschriften über eine einseitige Sperrung nicht mehr möglich. 

Die neue Trassenlage, bedingt durch die geplante Brücke, verbessert die verkehrliche Situation im Bereich der Ehrenmalstraße und der Sparkasse (Beseitigung der unübersichtlichen 90 Grad Kurve). Weiterhin entsteht durch die beidseitig geplanten neuen getrennten Rad- und Gehwege, die Anlage von drei zusätzlichen Querungshilfen sowie die Neuplanung der Bushaltestelle eine höhere Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

wave.inc

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein