
Die FDP-Kreistagsfraktion, hier deren Vorsitzender Axel Hoffmann, sorgt sich um ein Übergreifen der Afrikanischen Schweinepest auf das Gebiet des Märkischen Kreises. Archivfoto: Hendrik Klein
Sorge vor Afrikanischer Schweinepest steigt
FDP-Antrag für Kreisausschuss und Kreistag
Von Hendrik Klein
Die FDP-Kreistagsfraktion befürchtet ein Übergreifen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf den Märkischen Kreis. Die Liberalen greifen damit auch die Sorgen der Betreiber von Zucht-/und Mastbetrieben und der Verantwortlichen in den Jagdgenossenschaften auf. Der Märkische Kreis sei – soweit bekannt – noch nicht unmittelbar betroffen, aber die Sperrzone II grenze mittlerweile u.a. an Plettenberg / Herscheid / Meinerzhagen. Deshalb macht die FDP-Kreistagsfraktion die Afrikanische Schweinepest zum Thema in der Kreispolitik und stellt einen Antrag an den Kreisausschuss sowie den Kreistag.
Probenentnahmekits
„Die Kreisverwaltung stellt dankenswerterweise Probenentnahmekits zur Verfügung, aber Test (ASP) und Abgabe derselben sind freiwillig. Im Klartext: der MK erfährt zufällig und damit zu spät, wenn die Afrikanische Schweinepest das Kreisgebiet erreicht hat“, schreibt FDP-Kreisvorsitzender Axel Hoffmann im Antrag.
Die Liberalen fordern:
- Einführung einer zeitlich befristeten Abschussprämie für Schwarzwild im Kreisgebiet für die Dauer von zunächst 12 Monaten.
- Die Prämie beträgt 50 Euro pro erlegtem Stück und wird nur ausgezahlt, wenn zusätzlich zur üblichen Streckenmeldung eine gültige Blutprobe zur ASP‑Untersuchung eingereicht wurde.
- Voraussetzungen für die Auszahlung: Auszahlung erfolgt nach Vorlage
Jagdschein des Antragstellers;
- Streckenliste mit Datum und Ort der Erlegung;
- Nachweis der Probenabgabe (z. B. Probenentnahmeschein, Labor‑Bestätigung
oder eindeutige Probenkennnummer), ausgestellt bzw. bestätigt durch das
Veterinäramt oder das beauftragte Labor.
- Die Probenentnahme hat nach den Vorgaben des Veterinäramtes zu erfolgen. Die Kreisverwaltung stellt weiterhin Probenentnahmekits zur Verfügung bzw. organisiert deren Ausgabe über Jagdverbände und Revierinhaber.
- Die Auszahlung ist auf natürliche Personen mit gültigem Jagdschein beschränkt.
- Die Kreisverwaltung wird beauftragt, dem Kreistag nach 6 Monaten sowie nach Ablauf der Maßnahme einen Bericht über Wirkung, Kosten, Anzahl der eingereichten Proben und mögliche Fortführung vorzulegen.
- In geeigneter Art weist die Kreisverwaltung auf die Informationsangebote vom
- LWK NRW (https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tiergesundheit/sgd/asp.htm
- Land NRW (https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/aktuelle-lage-der-
afrikanischen-schweinepest
• Bund (https://www.bmleh.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/asp.html
Die beantragten Maßnahmen sind zielgerichtet:
– Eine Reduktion der Schwarzwilddichte kann das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung verringern.
– Die Kopplung der Prämie an die Probenabgabe erhöht die Anzahl der eingesandten Proben und verbessert damit das Monitoring auf Afrikanische Schweinepest (ASP).
– Früherkennung und Risikominimierung: Mehr Proben ermöglichen schnellere Erkennung von Infektionen und damit gezieltere Schutzmaßnahmen für Nutztierbestände.
– Erprobtes Vorgehen: Andere Kreise (u. a. Olpe, Siegen-Wittgenstein, Hochsauerlandkreis, Paderborn) haben gezeigt, dass finanzielle Anreize die Probenbereitschaft erhöhen; die Kopplung an Nachweispflichten reduziert Fehlanreize.
– Effizienz und Transparenz: Durch verbindliche Nachweispflichten und Laborbestätigungen wird die Auszahlung nachvollziehbar und kontrollierbar gestaltet.

